AGB

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Firma NETADS GmbH, Am Schilfpark 21, 21029 Hamburg (im Folgenden: NETADS) und ihren Auftraggebern. Maßgebend ist die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen von Auftraggebern, die NETADS nicht schriftlich akzeptiert hat, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§2 Vertragsgegenstand

NETADS erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Beratung, Analyse und Umsetzung von Lösungen im Bereich (Online-)Marketing. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem individuellen Angebot; dieses wird Vertragsbestandteil.

§3 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag zwischen den Parteien kann mündlich oder fernmündlich geschlossen werden. Der Auftraggeber erhält anschließend eine Bestätigung über den Vertragsinhalt per E-Mail oder in Schriftform.

(2) Ein Vertrag kann per E-Mail oder schriftlich geschlossen werden. In diesem Fall erhält der Auftraggeber ein Angebot per E-Mail oder schriftlich, das er binnen einer Woche durch Erklärung in Schriftform, Textform, (fern-)mündlich oder durch schlüssiges Verhalten annehmen kann. Maßgeblich ist der Zugang der Annahmeerklärung bei NETADS.

§4 Beratung

Soweit eine Beratung vereinbart ist, schuldet NETADS keinen über die im Angebot genannten Eckpunkte hinausgehenden Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung bestimmter Kennzahlen.

§5 Gestaltung von Websites, Anzeigen, Social-Media-Profilen und anderen Online-Vertriebskanälen

(1) Soweit die Erstellung oder Optimierung von Anzeigen oder Landeseiten oder die Einrichtung von Online-Vertriebskanälen vereinbart ist, übersendet NETADS dem Auftraggeber hierzu nach Fertigstellung den Entwurf bzw. die Zugangsdaten. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche die Abnahme schriftlich oder per E-Mail unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

(2) NETADS räumt dem Kunden an den von ihr gestalteten Werbemitteln ab Entstehung das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht ein.

§6 Laufzeit

(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Vertrag für eine Laufzeit von 3 Monaten abgeschlossen. Während der Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils monatlich, wenn er nicht spätestens vier Wochen vor seinem Ablauf von einer Partei schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§7 Preise und Zahlung

(1) Der vereinbarte Preis für die Leistung von NETADS ergibt sich aus dem Angebot. Soweit nicht anders angegeben, sind angegebene Preise Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

(2) Ist ein Preis für eine 6-monatige Laufzeit vereinbart, so ist dieser in sechs monatlichen Raten jeweils im Voraus zu entrichten. Verlängert sich der Vertrag gemäß § 4 Abs. 2, bleiben die monatlichen Raten unverändert.

(3) Über die monatliche Rate erhält der Auftraggeber eine Rechnung in digitaler Form. Rechnungsbeträge sind sofort fällig und zahlbar.

(4) Ist eine Erfolgsbeteiligung vereinbart, erstellt NETADS hierzu eine monatliche Abrechnung in digitaler Form. Beträge sind sofort fällig und zahlbar.

(5) Sofern NETADS keinen Zugang zu den Informationen hat, die für eine Abrechnung der Erfolgsbeteiligung erforderlich sind, erteilt der Auftraggeber hierüber ohne zusätzliche Aufforderung Auskunft. Sofern nicht anders vereinbart, ist diese Auskunft erstmalig einen Monat nach Vertragsbeginn und sodann im Monatsrhythmus zu erteilen.

§8 Mitwirkung, überlassene Materialien

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, in dem erforderlichen Ausmaß an der Erbringung der Leistungen von NETADS mitzuwirken, etwa indem er Informationen, Fotos und Inhalte zuliefert. Ist NETADS an der Leistungserbringung gehindert, weil der Auftraggeber erforderliche Daten nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, bleibt der Vergütungsanspruch von NETADS unberührt.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche zugelieferte Materialien (insbesondere Texte, Fotos, Marken) frei von Rechten Dritter sind. Er wird NETADS von möglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese wegen der Nutzung dieser Materialien geltend macht. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche.

§9 Haftung

(1) NETADS haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet NETADS – soweit unter (3) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von NETADS vorbehaltlich der Regelung in (3) ausgeschlossen.

(3) Die Haftung von NETADS für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Gleiches gilt für Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

§10 Speicherung persönlicher Daten und geistigem Eigentum

(1) Im Zuge der Arbeit werden persönliche Daten, wie Zugangsdaten, Gewinn/Verlust-Rechnungen und KPI-Analysen für interne Zwecke gespeichert.

§11 Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde als Verbraucher handelt und zum Zeitpunkt der Nutzung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von dieser Rechtswahl unberührt.

(2) Wenn der Auftraggeber als Kaufmann handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber als Unternehmer handelt. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl wirksam. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

(4) Als Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag wird Hamburg vereinbart.

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